A s i e n s t i f t u n g

Fragen und Antworten für Zustifter und Spender

 

 1. Was ist eine Stiftung?
 2. Wer entscheidet darüber, wie die Erträge eingesetzt werden?
 3. Welche Projekte fördern Sie durch eine Zustiftung an die Asienstiftung?
 4. Durch Ihre Zustiftung die Unabhängigkeit der Asienstiftung stärken
 5. Zustiften und Spenden - was ist der Unterschied?
 6. Wie beteiligt sich das Finanzamt an Ihrer Zustiftung/Spende?
 7. Möglichkeiten des Zustiftens in und des Spendens an die Asienstiftung
 8. Sie können auch Zeit und Ideen spenden!
 9. Zustiften durch testamentarische Verfügung
10. Wer erfährt von Ihrer Zustiftung?
11. Wie können Sie über die Mittelverwendung mitentscheiden?
12. Mitgliedschaft der Asienstiftung in Stiftungsverbänden
13. So können Sie uns kontaktieren


1. Was ist eine Stiftung?

nach
oben

Mit einer Stiftung oder einer Zustiftung in das Kapital einer bereits existierenden Stiftung, haben Sie die Möglichkeit, auf Dauer Gutes zu tun. Praktisch bedeutet das, dass das gestiftete Kapital real erhalten werden muss und nur die Erträge aus der Kapitalanlage für die Arbeit verwendet werden dürfen. D.h., dass das gestiftete Kapital auf viele Jahre Gutes bewirken soll. Dabei sind der Verwendung der Mittel enge Grenzen gesetzt. Die Stiftungsgremien sind verpflichtet, dem Willen des Stifters nachzukommen. Sie werden dabei von der Stiftungsaufsicht, in NRW ist das der jeweilige Regierungspräsident, überwacht.

(Mehr zur Stiftungstypologie finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen)

2. Wer entscheidet darüber, wie die Erträge eingesetzt werden?

nach
oben

Grundlage für jede Entscheidung ist die Satzung der Stiftung. Vorstand und Kuratorium der Asienstiftung entscheiden über die Mittelvergabe im Rahmen des Haushaltsplanes der Stiftung.

3. Welche Projekte fördern Sie durch Ihre Zustiftung an die Asienstiftung?

nach
oben

Die Asienstiftung ist vorwiegend operativ tätig, d.h. sie verwirklicht ihre Ziele durch eigene Projekte - wie die Burma- und China-Arbeit (nähere Einzelheiten finden Sie auf den Webseiten der Asienstiftung).
  • Darüber hinaus ist das Asienhaus eines der zentralen Projekte der Asienstiftung. 
  • In diesem Rahmen fördert sie nach Möglichkeiten auch die Arbeit der Mitgliedsvereine im Asienhaus, d.h. des Philippinenbüros, des Korea-Verbandes und der Südostasien-Informationsstelle.
  • Der chinesischen Schule Dehua stellt die Asienstiftung günstige räumliche Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Ein weiteres Projekt der Asienstiftung ist das Anke-Reese-Stipendium, mit dem Praktika von jungen Deutschen in einer asiatischen Nichtregierungsorgansiation gefördert werden.

4. Durch Ihre Zustiftung die Unabhängigkeit der Asienstiftung stärken

nach
oben

Mit einem Stifungsvermögen von ca. 1,75 Mio. Euro ist die Asienstiftung eine kleine Stiftung.  Der größte Teil des Kapitals ist dabei in der Immobilie Bullmannaue 11 in Essen, dem jetzigen Asienhaus und dem früheren Verwaltungsgebäude der Zeche Zollverein, angelegt. Die Einkünfte aus dem Stiftungskapital reichen dabei nicht als einzige Quelle zur Sicherstellung der Arbeit der Asienstiftung aus. Sie ist deshalb im hohen Maße von Drittmitteln für die Projektförderung abhängig. So wird z.B. das Asienhaus vom Evangelischen Entwicklungsdienst, die Burma-Initiative von Misereor und das China-Programm aus Mitteln der EU (bis Ende 2010) gefördert.

Um unsere Eigenständigkeit zu stärken sind wir deshalb auf weitere Zustifter angewiesen, um so das Stiftungskapital zu erhöhen. Bei unseren Überlegungen kalkulieren wir dabei mit durchschnittlichen Zinserträgen von vier Prozent. Dies macht aber auch deutlich, wie groß der Finanzbedarf ist, wenn Projekte mit substantiellen Beiträgen gefördert werden sollen. Sehen Sie die folgenden Beispielrechnungen (aber natürlich helfen auch kleinere Beträge):

Beispielprojekte Bedarf
Euro jährlich
erf. Zustiftung
 bei 4% Verzinsung
2. Anke-Reese-Stipendium 1.000 25.000
PraktikantInnen-Honorar 200 Euro/Monat 2.400 60.000
PraktikantInnen-Honorar 400 Euro/Monat 4.800 120.000
mietfreies Büro 6.000 150.000
eine halbe Projektstelle (z.B. China-Arbeit) 32.400 810.000
eine ganze Stelle 64.800 1.620.000


5. Zustiften und Spenden - was ist der Unterschied?

nach
oben

Diese Arbeit bzw. diese Projekte können Sie entweder durch eine Spende oder eine Zustiftung fördern. Eine Spende wird noch im gleichen Jahr für die Verwirklichung der Stiftungszwecke ausgegeben; eine Zustiftung dient der Erhöhung des Kapitalstocks der Stiftung und nur die Erträge können ausgegeben werden.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen ist gegenüber einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein erheblich besser.  Auch wenn eine Zustiftung kein Steuersparmodell ist, denn auch für eine Zustiftung müssen eigene Mittel aufgebracht werden, werden durch Steuervorteile die von Ihnen aufzubringenden Mittel erheblich gesenkt.

6. Wie beteiligt sich das Finanzamt an Ihrer Zustiftung/Spende?

nach
oben

Seit 2007 können 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders oder Zustifters als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zusätzlich wird Zustiftern ein steuerlicher Höchstbetrag von 1 Million Euro eingeräumt, wobei die Zuwendung auf bis zu zehn Jahre verteilt werden kann.
Mehr dazu finden Sie hier.

7. Möglichkeiten des Zustiftens in und des Spendens an die Asienstiftung

nach
oben

Auch für das Zustiften und Spenden bieten wir unterschiedliche Möglichkeiten.
  • Sie spenden einen beliebigen Betrag für die Asienstiftung oder eines ihrer Projekte - z.B. für die Burma-Arbeit. Der Betrag wird im gleichen Jahr ausgegeben.
  • Sie geben eine nicht zweckgebundene Zustiftung. Über die Verwendung der Erträge entscheiden dann die Gremien der Asienstiftung.
  • Sie haben eine Projektidee und wollen sicherstellen, dass Ihre Zustiftung nur für diesen Zweck genutzt wird? Wie beim Anke-Reese-Stipendium würde Ihre Zustiftung als Sondervermögen der Asienstiftung angelegt und die Erträge nur für die von Ihnen vorgesehenen Zwecke verwendet. Die Gremien der Asienstiftung sind dann für die Umsetzung Ihres Willens verantwortlich. Die Einrichtung eines länder- oder themenbezogenen Sondervermögens ist jedoch erst ab einer größeren Summe sinnvoll, da sonst die Ausschüttung für eine Projektförderung zu niedrig ist. So beträgt der Kapitalstock des Anke-Reese-Stipendiums zur Zeit ca. 26.000 Euro. Dies ermöglicht eine Ausschüttung von 1.000 Euro einmal pro Jahr.
  • Sie wollen einen größeren Betrag in eine Stiftung einbringen und damit bestimmte Zwecke sicherstellen? Dann können Sie eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Asienstiftung errichten. 

8. Sie können auch Ideen und Zeit spenden

nach
oben

Mindestens ebenso wichtig wie finanzielle Zuwendungen sind Ideen, die Sie in unsere Arbeit einbringen und die Zeit, die Sie ehrenamtlich für uns tätig werden. Sie können in einem der Projekte der Asienstiftung mitarbeiten oder sich daran beteiligen, die Asienstiftung bekannt zu machen und Zustifter und Spender zu werben.

9. Zustiften durch testamentarische Verfügung

nach
oben

Sie haben Interesse an einer Zustiftung? Sie wollen oder können sich nicht zu Lebzeiten von Vermögenswerten trennen? Dann besteht die Möglichkeit, nachhaltig etwas Gutes zu tun, indem Sie in Ihrem Testament der Asienstiftung einen Betrag zustiften.

10. Wer erfährt von Ihrer Zustiftung?

nach
oben

Zwischen dem Vorstand der Asienstiftung (Minimum) und "der ganzen Welt" ist alles möglich und hängt von Ihrem Wunsch ab.


11. Wie können Sie über die Mittelverwendung mitentscheiden?

nach
oben

Die Satzung der Asienstiftung sieht vor, dass Sie als Großstifter die Möglichkeit bekommen, Mitglied im Kuratorium der Asienstiftung zu werden. Die Formen der Mitentscheidung werden darüber hinaus an die jeweilige Situation angepasst werden.

12. Mitgliedschaften der Asienstiftung in Stiftungsverbänden

nach
oben

Die Asienstiftung ist Mitglied im

Sie haben weitere Fragen? Wir antworten gerne! 

So können Sie uns kontaktieren.

nach
oben

Wir haben Sie neugierig gemacht? Sie möchten mehr über  Zustiftungsmöglichkeiten wissen? Wir stehen gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit.

Da bei Zustiftungsfragen viele rechtliche und steuerrechtliche Fragen abgeklärt werden müssen, empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir vermitteln Ihnen aber auch gerne entsprechenden sachkundigen Rat.

Kontakt:
Gerhard Köberlin (Hamburg)
Mitglied des Kuratoriums der Asienstiftung und Zustifter
Telefon: (49) 040. 890 191 05
E-Mail: g.koeberlin@asienhaus.de
S. a. Asienstiftung > Stifter > Gerhard Köberlin


Dr. Klaus Fritsche
Telefon: (49) 201. 83038-38
Telefax: (49) 201. 83038-30
E-Mail: asienstiftung@asienhaus.de





Dezember 2009

Gerhard Köberlin
Darum bin ich stiften gegangen!

"Für mich war die Asienstiftung mit der Gründung des Asienhauses in Essen ein Beitrag zur Mitarbeit an mehr Menschenrecht und Gerechtigkeit und an interkulturellem Verstehen in Deutschland."

mehr

Zu den Zielen und den Aktivitäten der Asienstiftung

Über die Asienstiftung
Vorstand/Kuratorium
Satzung
Anke-Reese-Stipendium
Burma-Initiaitve
China-Programm

Hier können Sie sicher online spenden

Asienstiftung
Bullmannaue 11
45327 Essen
www.asienstiftung.de
0201-8303838