Die "Perlen bleiben weiter unsichtbar

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Andrea Bode    

Die Autorin ist Assistentin der Geschäftsführung und wissenschaftliche Mitarbeiterin von FiM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (früher Ökumenische Asiengruppe). FiM ist eine Beratungsstelle für Migrantinnen (und auch Migranten) aus Südostasien und Ost- und Mitteleuropa in Frankfurt am Main, Email: FiMinfo@web.de Überblick über den Inhalt der
Zeitschrift südostasien 3/2001

„Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer". Mit diesem Satz beginnt die Zusammenfassung des Berichtes der von Innenminister Schily einberufenen Unabhängigen Kommission „Zuwanderung". Die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Rita Süssmuth, stellte den Bericht am 04. Juli 2001 der Öffentlichkeit vor. Bei den potentiellen Zuwanderern, von denen im Text die Rede ist, handelt es sich um eine genau charakterisierte und nach einem Punktesystem auszuwählende Gruppe. Zu den anzuwerbenden Ausländern sollen Studenten, junge und gut ausgebildete Menschen, Ausländer, die bereits mit einem befristeten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben und so genannte „Engpassarbeitskräfte" gehören. 20.000 Engpassfachkräfte und dauerhafte Zuwanderer sollen im ersten Jahr der Umsetzung des vorgelegten Zuwanderungskonzeptes nach Deutschland kommen dürfen. Die Anzahl der anzuwerbenden ausländischen Studenten, Selbständigen, Wissenschaftler und Spitzenkräfte der Wirtschaft soll nicht beschränkt werden. Der „Wettbewerb um die besten Köpfe" (Unabhängige Kommission Zuwanderung 2001, 7) steht im Mittelpunkt des Interesses.

Die Vorschläge der Kommission zielen ab auf die Anwerbung von hochqualifizierten Arbeitskräften, Studenten und jungen Arbeitnehmern, aus dem Ausland. Es werden also primär zwei Gruppen angesprochen: Ausländer mit einem befristeten Aufenthaltsstatus und Einreisewillige. Alle aber mit ausgewiesenen beruflichen Qualifikationen. Unberücksichtigt bleiben alle mit geringer oder nicht vorhandener Qualifizierung evtl. mit Ausnahme der „Engpassarbeitskräfte". Unberücksichtigt bleiben aber vor allem die, die Jahre und Jahrzehnte ohne Papiere bereits hier in Deutschland leben und arbeiten. Die Fachgruppe „Zuwanderung" hat den Themenbereich des niedrig qualifizierten Dienstleistungssektors, in dem viele der Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus tätig sind, weitgehend ausgespart.

Die Lebens- und Arbeitssituation dieser Personen - insbesondere der südostasiatischen Frauen ohne Papiere im niedrig qualifizierten Feld - steht im Zentrum dieser Ausführungen. Viele von ihnen gehören zu den Klientinnen, die sich an die Beratungsstelle FiM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. in Frankfurt am Main wenden. FiM e.V. (früher Ökumenische Asiengruppe) ist eine Beratungsstelle für Migrantinnen (und auch Migranten) aus Südostasien und Mittel- und Osteuropa. FiM bietet nunmehr seit mehr als 20 Jahren ausländischen Frauen in Frankfurt am Main und Umland Beratung, Begleitung und Betreuung an.

Deutschland ist ein Einwanderungsland - und das seit vielen Jahren. Diese Erkenntnis und nunmehr von politisch verantwortlicher Seite öffentlich benannte Tatsache ist wichtig und begrüssenswert.

Doch selbst wenn die Vorschläge der Kommission angenommen und politisch und rechtlich verankert werden sollten - für die Migrantinnen aus den Philippinen oder aus Thailand, die derzeit ohne Papiere und legalen Aufenthaltsstatus in den Privathaushalten deutscher oder in Deutschland lebender Familien, bei Reinigungsfirmen, in Gaststätten, in der Alten- Krankenpflege, in der Prostitution etc. arbeiten, hätte dieser Schritt keinerlei Bedeutung. Die von FiM betreute philippinische Arbeitsmigrantin Isabel V. hätte dennoch nicht die Möglichkeit gehabt, sich über das Punktesystem für die Arbeit als Hausangestellte in einer Arztfamilie zu bewerben. Es wäre ihr nicht möglich gewesen, Arbeitnehmerinnenrechte geltend machen zu können, deren Umsetzung ihrem Schicksal einen anderen Verlauf gegeben hätte. Und es wäre auch mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Regelungen nicht vermeidbar gewesen, dass sie ihr langjähriger Arbeitgeber wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden von heute auf morgen auf die Straße setzen konnte, und dass sie aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung des Arbeitgebers verstarb.

Eine Umsetzung der Kommissionsvorschläge wäre im Hinblick auf das Schicksal der Filipina Isabel V. wahrscheinlich folgenlos geblieben.

Schätzungen aus Berichten von Wohlfahrtsorganisationen und Presse gehen davon aus, dass sich in Deutschland zwischen 500.000 und einer Million Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aufhalten. Davon sollen allein 20.000 in Frankfurt am Main und Umland leben.

Die philippinische Arbeitsmigrantin Isabel V. war eine von ihnen. Sie lebte und arbeitete mehr als acht Jahre in Frankfurt am Main als Hausangestellte in einem Arzthaushalt. Isabel V. hatte weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung und hielt sich somit illegal in Deutschland auf - ohne geregelten Arbeitsvertrag, ohne Krankenversicherung, ohne Arbeitnehmerinnenrechte und ohne Teilhabe am sozialen Versorgungssystem. Als sie erkrankte und ihre Arbeitsleistungen nachließen, kündigte ihr der Arbeitgeber. Kurze Zeit danach war sie ohne Arbeitsplatz und Unterkunft und irrte orientierungslos auf der Straße umher. Eine Landsfrau fand sie, nahm sie mit nach Hause und kontaktierte einen Arzt. Bekannte von Isabel V. stellten den Kontakt zu der Beratungsstelle FiM e.V. her.

Die zuständige Sozialberaterin von FiM, eine Landsfrau, kümmerte sich um Isabel und besuchte sie im Universitätsklinikum, in das sie wegen der Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes eingeliefert wurde. Wenige Wochen später verstarb Isabel V. an den Folgen einer nicht rechtzeitig behandelten Meningitis und Tuberkulose. Ihr langjähriger Arbeitgeber, selbst Arzt, wurde nicht wirklich zur Rechenschaft gezogen. Er kam mit einer Geldauflage von DM 8.000 davon.

Welches sind die Hintergründe und gesellschaftlichen Grundlagen für solche und andere Lebensbiographien von Migrantinnen?

Deutschland und Europa schotten sich ab

Ungeachtet der Diskussion um Deutschland als Einwanderungsland und die beabsichtigten Regelungen von Zuwanderung ist die aktuell praktizierte Politik und Rechtsprechung gekennzeichnet von Grenzsicherung, von umfassender Beschränkung der Einreise von Immigranten und von Verschärfung der repressiven Maßnahmen gegen illegale Einwanderer.

Noch in den siebziger Jahren wurden beispielsweise philippinische Migrantinnen als Krankenschwestern von der Bundesregierung angeworben. Pflegekräfte waren damals in Deutschland rar, die Kliniken unterbesetzt. Schwestern aus den Philippinen galten als gut ausgebildete und zuverlässige Arbeitskräfte. Diese Situation hat sich seit den letzten 25 Jahren gewandelt. Mit den dramatischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, der Massenarbeitslosigkeit und dem Zusammenwachsen der Europäischen Union schotten sich die europäischen Staaten und damit auch Deutschland gegen die Einreise von Menschen aus Nicht EU-Ländern, die hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, so weit wie möglich ab.

Nach der bundesdeutschen Ausländergesetzgebung sind die Möglichkeiten der legalen Einreise insbesondere zur Arbeitsaufnahme für Personen aus Nicht-EU-Staaten auf Ausnahmeregelungen beschränkt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden ein komplexes Regelwerk, in dem aufenthaltsrechtliche Vorschriften und arbeitsgenehmigungsrechtliche Vorschriften eng miteinander verzahnt sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Aufenthaltsrecht dem Grunde nach zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass Ausländerinnen und Ausländer sich grundsätzlich nur zu einem gesetzlich festgelegten Aufenthaltszweck in Deutschland aufhalten dürfen.

Ebenso wie der Aufenthalt ist auch die Arbeitsaufnahme genehmigungspflichtig. Nicht-EU-Bürgerinnen erhalten eine Arbeitsgenehmigung nur in Ausnahmefällen (z.B. „Spezialitätenköche", bestimmte wissenschaftliche Fachkräfte, Künstlerinnen und Künstler).

Vor diesem Hintergrund haben nicht-europäische MigrantInnen (nicht TouristInnen) gegenwärtig nur mit Erfüllung strenger Auflagen die Chance, beispielsweise für die Durchführung eines Studiums oder eines Au-pair-Jahres, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Seit 1989 unterliegen philippinische, seit 1991 thailändische StaatsbürgerInnen bei Einreise nach Deutschland einem Visumzwang. Erfolgt die Einreise mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme, muß zusammen mit dem Visum eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden, deren Bewilligung eng an die Form des Aufenthaltsrechtes gebunden ist. Angesichts der gesetzlichen Regelungen ist die Anzahl der Filipinas und Thailänderinnen, die eine Arbeitsgenehmigung erhalten, gering.

Deshalb reisen zwar viele der Frauen als Touristinnen ein, haben aber die Absicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Während der Aufenthalt durch den Touristinnenstatus zunächst legal ist, wird dieser mit der Aufnahme einer Beschäftigung illegal, da sich mit der Arbeitsaufnahme der mit dem Visum genehmigte Zweck des Aufenthaltes (Urlaub) verändert hat. Damit verstößt die Migrantin nicht nur gegen das Ausländergesetz, sondern zusätzlich gegen das Arbeitsgenehmigungsrecht. Sie macht sich strafbar.

Arbeitsmigration trotz europäischer Abschottungspolitik

Arbeitsmigration - legal sowie illegal - findet trotzdem statt. Sie wird praktisch über verschiedene Vermittlungsformen für den organisierten Transfer vom Heimatland in das Zielland ermöglicht: die informelle Vermittlung über Verwandte und Bekannte, die meist - nicht immer - kostenlos erfolgt, die institutionalisierte Vermittlung durch staatliche Organisationen wie sie sich z.B. auf den Philippinen in großem Ausmaß etabliert hat oder die illegale Vermittlung durch Privatpersonen und illegale Agenturen.

Um nach Deutschland zu kommen und hier eine Arbeitsstelle zu finden, müssen Migrantinnen aus Nicht-EU-Ländern in den meisten Fällen auf illegale Vermittlungswege zurückgreifen.

Der Preis, den die Migrantinnen für die Vermittlungsdienste bezahlen, ist in der Regel sehr hoch und differiert mit Bezug auf die zu erwartenden Verdienstmöglichkeiten im Zielland. Zur Zeit liegt der Preis für eine illegale Vermittlung in Form eines Gesamtarrangements, eines sogenannten „Paketes", für Arbeitsmigrantinnen von den Philippinen bei 300.000 und 350.000 Pesos (das sind umgerechnet etwa 15.000 bis 17.000 Mark). Darin enthalten sind ein Visum und eine Kontaktadresse für die Arbeitsvermittlung in Deutschland. Die eingereiste Person wird am Flughafen abgeholt und ihr Transport zu einer Unterkunft für die ersten Tage oder Wochen ist mit Hilfe einer Mittelsperson gesichert.

Bei thailändischen Frauen sind die Kosten und Modalitäten ähnlich. Allerdings gibt es im Prostitutionssektor die besondere Gruppe der Transsexuellen. Es sind thailändische Frauen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben und von einem Mann zur Frau wurden. Sie stellen in Frankfurt am Main eine große Gruppe unter den thailändischen Prostituierten und müssen besonders hohe Vermittlungssummen bezahlen. Eine dieser Frauen berichtete in einem Interview: „Bei Transsexuellen kann die Vermittlungssumme leicht DM 70.000 übersteigen. Da sind die Einreise, die Papiere für Aufenthalt und Arbeit dabei. Hat man diese Summe bezahlt, dann ist man danach frei. Die echten Thai Frauen haben es leichter, sie zahlen zwischen DM 30.000 und DM 40.000. Für sie wird die Summe sogar oft von einem Stammfreier bezahlt. Andererseits können die Transsexuellen mehr Geld verdienen als die echten Frauen. Denn unsere Techniken sind besser und wir haben eine perfekte Körperform" (Interview mit einer thailändischen transsexuellen Prostituierten, Juni 2001).

Insbesondere die hohen Beträge und die betrügerischen Praktiken mancher Agenturen führen in vielen Fällen zu einer enormen Verschuldung der Migrantinnen und tragen auf diese Weise zur Entstehung von Abhängigkeiten, Zwangssituationen und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen in den Zielländern der Arbeitsmigration bei, in denen das Geld für die Rückzahlung der Schulden erwirtschaftet werden muss.

Angesichts einer weltweiten ökonomischen Ungleichheit sind die Migrantinnen gezwungen, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und, wenn möglich, den eigenen Lebensstandard und den der Familie zu verbessern. Mit diesem Hintergrund bzw. mit dem Ziel einer finanziellen Besserstellung treffen sie eine bewusste Entscheidung für die Arbeitsmigration, trotz oder in Unkenntnis der damit verbundenen Risiken. Diese Entscheidung kann allerdings nicht mit einer Freiwilligkeit im eigentlichen Sinne gleichgesetzt werden. Denn dies würde eine Wahl zwischen verschiedenen gleichwertigen Alternativen beinhalten. Bei den Migrantinnen ist der Handlungsspielraum jedoch in der Praxis stark eingeschränkt. Angesichts vielfältiger struktureller Zwänge können sie in einem begrenzten Rahmen nur eine bedingt „freie" Entscheidung treffen.

Die Frauen nutzen alle Wege, die sich ihnen bieten, ob legal, halb legal oder illegal. Sie nehmen alle Möglichkeiten wahr, um ihre Ziele verwirklichen zu können - auch wenn die Vermittlung teuer ist oder das Unternehmen riskant. Die Vermittlungspraktiken und -gebühren werden als Tribut für die Hoffnung auf ein besseres Leben gesehen. Manche sammeln sogar aus dem Kreis der Familie und Freunde Geld, um die Vermittlungssumme bezahlen zu können.

Die Organisation der illegalen Migration wird dabei für Einzelpersonen und Gruppen zur Profitquelle, das Geschäft mit der Vermittlung und illegalen Beschäftigung ist sehr lukrativ.

In den Zielländern haben diese Migrantinnen in der Regel nur Zugang zu den traditionell frauenspezifischen und gesellschaftlich nicht anerkannten Teilen des (informellen) Arbeitsmarktes, wie der Beschäftigung in privaten Haushalten, im Reinigungs- und Gastronomiebetrieb oder in der Prostitution. Die individuelle Situation der Frauen ist geprägt von einem sehr begrenzten Handlungsspielraum. Arbeitsgesetze und soziale Sicherheitsstandards greifen nicht, die Arbeitsbedingungen werden durch mündliche Absprachen zwischen Anbietern und Nachfragern ausgehandelt. Hieraus resultiert eine Situation der Schwäche und Abhängigkeit für die Arbeitnehmerinnen. Die Frauen tragen das alleinige Risiko, während für die ArbeitgeberInnen in den Zielländern die illegale Beschäftigung z.B. im Privathaushalt besonders kostengünstig und mit Blick auf Strafandrohung weitgehend risikolos ist.

Leben und Arbeiten in der Illegalität bedeutet Abhängigkeit, Ausbeutung und oft auch Gewalt

Halten sich Migrantinnen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland auf und gehen ohne eine Arbeitsgenehmigung einer Beschäftigung im informellen Arbeitsmarkt nach, dann leben und arbeiten sie in einem rechtlosen Raum. Rechte und Sicherheiten, die legalisierten Arbeitnehmerinnen regelmäßig zustehen, können diese Frauen für sich nicht in Anspruch nehmen. Sie haben nur sehr geringe Möglichkeiten, gegen Ausbeutung, Abhängigkeit und Gewalt vorzugehen. Die Frauen riskieren ihre Ausweisung bzw. Abschiebung, sollten sie sich über ausbeuterische Arbeitsbedingungen, nicht gezahlten Lohn oder fehlende Regenerationszeiten beschweren oder für ihre Menschenrechte und -würde eintreten.

Die Einforderung von Rechten ist immer mit dem Risiko der Aufdeckung ihrer illegalisierten Lebens- und Arbeitssituation verbunden, die Migrantinnen können ihre Rechte nicht erfolgreich durchsetzen. Die Profiteure im Arbeitsverhältnis, nämlich die ArbeitgeberInnen, werden nicht konsequent sanktioniert.

Die nachteilige rechtliche Situation für die Arbeitnehmerinnen ermöglicht den ArbeitgeberInnen eine Vormachtstellung. Innerhalb eines relativ großen Spielraumes können sie über die Migrantinnen verfügen. In der Folge sind gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel die Höchstarbeitszeitgrenzen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Kündigungsschutzbestimmungen, oder die Gewährung von Urlaubszeiten (zunächst) irrelevant. Diese staatlich unkontrollierte Situation mit eindeutigem Machtvorteil auf der Seite der ArbeitgeberInnen führt zu deren Vorteil: Sie legen willkürlich die Arbeitsbedingungen fest.

Arbeiten die Frauen in der Prostitution, ist die Situation noch prekärer. Da Prostitution per se immer noch als sittenwidrig gilt und nicht als legale Erwerbsarbeit anerkannt ist, existieren für die Tätigkeit als Prostituierte - unabhängig von Aufenthaltsrechten oder Arbeitsgenehmigungen - keinerlei arbeitsrechtliche Regelungen wie z.B. die Möglichkeit, ein nicht gezahltes Honorar einklagen zu können. Migrantinnen in der Prostitution sind verstärkt polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Razzien im Rotlichtmilieu) ausgesetzt. Dies hat eine enorme psychische Belastung aufgrund der beständigen Angst vor Verhaftung und Abschiebung zur Folge.

Zum anderen müssen sie sich im Prostitutionsmilieu in ein komplexes System von finanziellen Abhängigkeiten einfügen. Sie müssen neben einer sehr hohen Zimmermiete (DM 250 bis 300 pro Tag und Schicht) auch für Kaution, Reinigung und den Schutz durch sog. Bewacher bezahlen. Die geforderten Summen sind hoch und können täglich variieren. Außerdem sind die Sexarbeiterinnen oftmals verpflichtet, Lebensmittel und Hygieneartikel über den Bordellbetreiber zu überteuerten Preisen zu beziehen.

Zu den Bedingungen, die eine prekäre und ausbeuterische Situation im informellen Arbeitsmarkt bestimmen, kommen im Falle der Migrantinnen in der Prostitution noch ein erhöhtes Risiko der Aufdeckung des illegalen Status und eine enorme finanzielle Verschuldung und Abhängigkeit zusätzlich zu den Vermittlungsschulden dazu.

Der informelle Arbeitsmarkt entbindet die ArbeitgeberInnen bzw. im Prostitutionsmilieu die Freier, Zuhälter und Bordellbetreiber von jeglichen Verpflichtungen und fördert damit Ausbeutung und Gewalt.

Die Auswirkungen dieses Machtvorteils zugunsten der ArbeitgeberInnen werden besonders bei den Arbeitszeiten und der Höhe der gezahlten Löhne deutlich. ArbeitgeberInnen können jederzeit getroffene mündliche Absprachen in diesen Bereichen einhalten, nicht einhalten oder modifizieren.

In den meisten Fällen wird beispielsweise von Migrantinnen, die in Privathaushalten tätig sind und besonders von denjenigen, die auch dort leben, verlangt, rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen.

Dies bedeutet, immer abrufbereit zu sein, kaum geregelte freie Zeiten zur eigenen Erholung zu haben. Das Privatleben dieser sog. "live ins" findet weitgehend an ihrem Arbeitsplatz, nebenbei, statt.

Das Leben im Haushalt der ArbeitgeberInnenfamilie, bietet zwar einerseits Schutz vor Entdeckung durch die Polizei - die Frauen haben ein relativ sicheres Dach über dem Kopf - andererseits bedeutet es aber häufig auch permanente Verfügbarkeit und Ausgeliefertsein.

Die in ihrer Höhe oftmals differierenden und nur durch mündliche Absprachen vereinbarten Löhne liegen in der Regel weit unterhalb der Summe, die ArbeitgeberInnen z.B. für eine legal beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft im Haushalt zu zahlen hätten.

Während im Fall von legalen Beschäftigungskontrakten für die ArbeitgeberInnen noch die entsprechenden Sozialabgaben zu den Lohnkosten zu entrichten und die Arbeitnehmerinnen sozialversichert sind, werden diese Kosten in den Fällen der Beschäftigung von ausländischen Frauen ohne Arbeitsgenehmigung eingespart. Den Migrantinnen steht die soziale und medizinische Infrastruktur in der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Sie können im Krankheitsfall oder bei Kündigung nicht darauf zurückgreifen.

Migrantinnen in der Prostitution verdienen sehr unterschiedlich, in der Regel jedoch deutlich mehr als z.B. Frauen, die in Privathaushalten oder in Gaststätten tätig sind.

Aus persönlichen Interviews wissen wir, dass viele Filipinas für eine Beschäftigung als Putzkraft und Kinderbetreuerin durchschnittlich DM 15,-/Stunde erhalten. Thailändische Frauen, die in der Prostitution arbeiten, gaben an, dass der Verdienst zwischen DM 50 und DM 1.000 variieren kann - je nach Dauer und Art der Dienstleistung pro Freier.

Aufgrund der fehlenden Arbeitsgenehmigung und in vielen Fällen auch des legalen Aufenthaltsstatus und angesichts der Nichtanerkennung von Prostitution als reguläre Erwerbstätigkeit können auch sie in Krisen- und Notsituationen kein soziales bzw. arbeitsrechtliches Netz aktivieren.

Um die Verfügungsmacht in diesen Ausbeutungs- und Gewaltverhältnissen sicherzustellen, lassen sich ArbeitgeberInnen von den Frauen oftmals die Pässe aushändigen und beschränken damit den Handlungs- und Bewegungsspielraum der Frauen erneut. Sie verwenden die Ausweispapiere als Druckmittel gegen die Migrantinnen, um eigene Interessen besser durchsetzen zu können.

lllegalisierte Migrantinnen sind erpressbar

Im Alltag versuchen Migrantinnen im informellen Arbeitsmarkt ihr Verhalten im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass sie nicht auffallen. Beispielsweise gehen sie nicht bei Rot über eine Ampel, fahren nicht ohne Fahrschein mit der Straßenbahn und erstatten keine Anzeige, wenn sie bspw. überfallen und beraubt werden. Solche Anlässe könnten bereits dazu führen, dass ihre aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Situation aufgedeckt wird und sie umgehend das Land verlassen müssen. Die Migrantinnen leben in einer Art Dauerstress - sie müssen gesellschaftlich „unsichtbar sein" -, der nicht zuletzt auch Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben kann.

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit stellen für illegal in Deutschland lebende und arbeitende Migrantinnen immer eine äußerst prekäre Situation dar, die ihre heimliche Existenz in besonderem Maße bedroht. Der Versicherungsschutz ist an einen legalen Aufenthalt in Deutschland gebunden, also für illegalisierte Migrantinnen und auch für Migrantinnen, die einen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber in der Prostitution arbeiten, nicht verfügbar. Der Gang zum Arzt kommt - bis auf die Einzelfälle, in denen Ärzte illegalisierte Personen kostenlos behandeln - nur gegen Bargeld in Frage, eine meist (zu) teure Angelegenheit. Ein Klinikaufenthalt kann schnell zur finanziellen Katastrophe und oftmals auch zur Aufdeckung der fehlenden Aufenthaltsgenehmigung führen.

Zu den schlimmsten Erfahrungen, die illegalisierte Migrantinnen in dieser prekären Lebenssituation im informellen Arbeitsmarkt machen, gehört die Anwendung von Gewalt durch die ArbeitgeberInnen. Immer wieder werden Gewalttaten gegenüber illegalisierten Frauen bekannt. Es handelt sich vorwiegend um die Verletzung der körperlichen und auch sexuellen Integrität der Frauen (beispielsweise durch eine Vergewaltigung), auch psychische Druckmittel werden angewandt. Die genaue Anzahl solcher Fälle in Deutschland oder anderen Zielländern ist unbekannt.

Frauen in solchen Situationen können in der Regel nur Hilfe erwarten von Landsfrauen und/oder von vertraulich und parteiisch arbeitenden NGOs wie FiM. Meist kann eine solche Unterstützung nur auf die seelische und körperliche Regeneration der Frauen ausgerichtet sein. Aufgrund der rechtlichen Situation ist ein Vorgehen gegen die TäterInnen äußerst schwierig, soll die Aufdeckung des Aufenthaltsstatus oder der Tätigkeit in der Prostitution vermieden werden.

Filipinas und Thailänderinnen im informellen Arbeitsmarkt in Frankfurt am Main

Der informelle Arbeitsmarkt existiert und Betroffene sind mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Oft werden die Menschenrechte dieser Arbeiter und Arbeiterinnen, Dienstleister und Dienstleisterinnen mit Füßen getreten. Die Beratungsstelle von FiM e.V. ist seit vielen Jahren in der Praxis mit der Problematik von ausländischen Frauen im informellen Arbeitsmarkt konfrontiert. Sie wenden sich an FiM, weil:

Die Klientinnen von FiM befinden sich mit Blick auf ihre Herkunftsnation tendenziell in unterschiedlichen Lebenssituationen und sind damit auf verschiedene Weise mit Problemen konfrontiert, die sich aus ihrer illegalisierten und sozial prekären Situation ableiten.

Frauen von den Philippinen

Eine große Zahl der Filipinas ohne legalen Aufenthalt und ohne Arbeitsgenehmigung arbeitet in den privaten Haushalten von deutschen oder in Deutschland lebenden Familien. Sie sind für die Hausarbeit und die Kinderbetreuung zuständig. Aufgrund der meist sehr guten Englischkenntnisse philippinischer Frauen übernehmen sie auch Aufgaben im Rahmen von Hausaufgabenbetreuung und Übersetzung.

Eine weitere große Gruppe philippinischer Frau ist nicht auf eine Arbeitgeberfamilie konzentriert, sondern hat mehrere Putzstellen in verschiedenen Privathaushalten (eine Filipina berichtete von 16 verschiedenen Putzjobs) oder auch in Hotels, Gaststätten und bei großen Reinigungsfirmen.

Auch Ehepaare sind als flexible Dienstleister gefragt. In einem konkreten Fall kümmerte sich die Frau gemäß der traditionellen Rollenzuschreibung um den Haushalt und die Kinder der Arbeitgeberfamilien, während ihr Mann für die Wartung der Geräte und Autos sowie für die Gartenarbeiten zuständig war. Das philippinische Ehepaar hatte eine eigene Wohnung, zog jedoch in regelmäßigem Turnus um. Auf diese Weise sollte die „Unsichtbarkeit" des Ehepaares in der Öffentlichkeit sichergestellt werden. Die Vermittlung der zahlreichen Arbeitsstellen fand über Mund-zu-Mund Propaganda der Arbeitgeberfamilien untereinander statt.

Frauen aus Thailand

Viele der Thailänderinnen, die zu FiM in die Beratungsstelle kommen, sind in einem besonderen Bereich des informellen Arbeitsmarktes tätig: in der Prostitution. Wie bereits erwähnt, ist Prostitution per se ein informelles Arbeitsfeld - für deutsche Frauen, Frauen aus den Ländern der EU und alle anderen ausländischen Frauen gleichermaßen -, da alle hier Tätigen sittenwidrig handeln, obgleich dieses vom deutschen Staat geduldet wird und Prostituierte mit einem legalen Aufenthaltsstatus verpflichtet sind, Steuern zu entrichten. In Folge der Sittenwidrigkeit von Prostitution können sich Betroffene nicht krankenversichern und keine ArbeitnehmerInnenrechte beanspruchen, sie können keinen Anspruch auf Lohnzahlung nach erbrachter Leistung geltend machen.

Das aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sieht die Streichung der Sittenwidrigkeit sowie die Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten für die Bereitstellung von guten Arbeitsbedingungen in der Prostitution vor und will auf diesem Weg für die Sexarbeiterinnen grundlegende Rechtsansprüche (Recht auf Entlohnung, Krankenversicherung u.a.) sicherstellen. Das Gesetz dürfte damit eine wichtige anti-diskriminierende Maßnahme sein. Doch für die Migrantinnen ohne Papiere aus den Nicht-EU-Ländern haben all diese Verbesserungsvorhaben keinerlei Bedeutung, da sie von den gesetzlich verankerten Rechten keinen Gebrauch machen können.

Eine kleine Gruppe der Thailänderinnen, die Klientinnen bei FiM sind, arbeitet zudem ohne Arbeitsgenehmigung in der Gastronomie.

In allen bereits genannten Beschäftigungsbereichen des informellen Sektors besteht eine gleichbleibende oder ansteigende Nachfrage nach billigen ausländischen Arbeitskräften ohne Papiere. Zugleich ist eine unterschiedliche und auf die jeweilige Nationalität der Frauen bezogene Verteilung der Migrantinnen in diesem Dunkelfeld des Arbeitsmarktes zu beobachten.

Zu den Kriterien, die diese Situation bestimmen, gehören zum einen vorhandene Sprachkompetenzen und zum anderen existierende Landsfrauennetzwerke.

Für die Arbeit in den Privathaushalten werden gerne Migrantinnen angeworben, die über gute Englischkenntnisse verfügen. Die Verständigung zwischen ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin ist relativ leicht und die Sprachkenntnisse der Migrantin können in die jeweilige Beschäftigung eingebracht werden (Hilfe bei der Schulbildung von zu betreuenden Kindern, Übersetzungen etc.).

Die Erfahrungen aus der Beratungsarbeit bei FiM deuten jedoch mehr darauf hin, dass das entscheidende Kriterium für die Wahl der Beschäftigung im informellen Arbeitsmarkt in der Beschaffenheit und den Zugangsmöglichkeiten zu den Landsfrauen-Netzwerken liegt. Je nachdem, welche Bereiche im informellen Sektor sich die Landsfrauen aufgrund vielfältiger Faktoren erschlossen haben, greifen die migrationswilligen Frauen auf die entsprechenden Netzwerke zurück.

Die Situation in Frankfurt/M. zeigt, dass besonders die Filipinas über gute Englischkenntnisse verfügen und die Frauen in den philippinischen Landsfrauennetzwerke in sehr großer Anzahl einer Beschäftigung als Hausangestellte und Putzkräfte in Privathaushalten nachgehen. Neu einreisende Migrantinnen orientieren sich in diesen Zusammenhängen und finden vorwiegend in den Privathaushalten eine Beschäftigung.

Die Netzwerke der Thailänderinnen finden sich sehr viel stärker im Prostitutionssektor. Auch verfügen viele Thailänderinnen nur über geringe Englischkenntnisse. Diese Faktoren tragen wahrscheinlich dazu bei, dass die meisten der thailändischen Frauen, zu denen FiM Kontakt hat und die mit der Absicht einer Beschäftigung im informellen Sektor nach Deutschland kommen, im Frankfurter Rotlichtmilieu tätig sind.

Beiden Migrantinnengruppen ist eine prekäre und oftmals ausbeuterische Lebens- und Arbeitssituation als Arbeitsmigrantin in Deutschland gemeinsam. Ihre Arbeitskraft wird zwar nachgefragt, aber sie haben keine Möglichkeit, dieser Nachfrage auf legalem Weg nachzukommen.

Gesamtgesellschaftlich gesehen sind unterschiedliche Folgen zu benennen: Während sich einerseits der Lebensstandard eines großen Teils der Bevölkerung auf Grundlage dieser „Billigstdienste" verbessern konnte, werden andererseits lange erkämpfte und entwickelte arbeits- und sozialrechtliche Standards unterminiert.

Der Blick aus der Perspektive der Frauenforschung und des Genderdiskurses auf das Ausmaß der Beschäftigung und die Situation der Migrantinnen ohne legalen Status im informellen Arbeitsmarkt verweist auf weitere wichtige Aspekte der Problematik, die hier nur kurz gestreift werden können.

Besonders die Beschäftigung von ausländischen Frauen im Privathaushalt wirft Fragen nach einer veränderten internationalen Arbeitsteilung und deren Bedeutung für Frauen, nach Veränderung patriarchalen Rollenverhaltens und nach dem Fortbestand struktureller Benachteiligung von Frauen auf.

Die Professorin Audrey Macklin beschreibt die Situation in einem Interview, das sie dem regina-Magazin im Rahmen der Internationalen Frauenuniversität in Hannover im Jahr 2000 gegeben hat:

„The typical employers in Canada - and, I suspect, in most of the European countries - are two-career-families, upper middle class, or at least middle class. They have to have enough money to afford a house or a home that can accommodate an extra person. They find that the demands of work or perhaps the desire for a certain life-style are such that neither parent stays at home to care for the children. Housework has been traditionally performed by wives. As women in the West have achieved a certain measure of equality, at least in terms of access to the paid workplace, they have chosen not to pursue that role which has been undervalued. What domestic workers do in effect is replace one woman who has historically performed child care and domestic labour for free as a wife and a mother, with one who performs it for very low wages as a paid domestic worker. The work has effectively been transferred from the no-wage to the low wage sector" (regina 2000, 061).

Die veränderte Rolle von Frauen aus mittleren und höheren Einkommensschichten in den europäischen und nordamerikanischen Staaten, die verstärkt auf den Arbeitsmarkt drängen, wird nicht durch ein wesentlich verändertes Rollenverhalten der Männer im Sinne der Übernahme von Verantwortung für den Reproduktionsbereich und die Familienarbeit ergänzt. Die größte Gruppe der Männer behält ihr von patriarchalen Strukturen geprägtes Verhalten bei, während die Frauen versuchen, ihren Beruf auszuüben und die Haus- und Familienarbeit sicherzustellen.

Während Männer auch strukturell bedingt nicht bereit sind, ihre Dienste im Reproduktionsbereich zu erbringen, sind staatlich geförderte Ressourcen für Kinderbetreuung und häusliche Pflege unzureichend.

Darüber hinaus hat sich auch in der gesellschaftlichen Wertschätzung von Haus- und Familienarbeit nur wenig geändert. Es ist vielmehr zu beobachten, dass zunehmend Frauen wie Männer bestrebt sind, Tätigkeiten des reproduktiven Sektors auszulagern bzw. an externe Dienstleister abzugeben (z.B. Altenpflege, Reinigungsarbeiten u.a.), weil sie diesen Aufgaben beispielsweise nicht nachkommen wollen bzw. im Rahmen des eigenen Berufslebens nicht nachkommen können (Stichworte: Mobilität am Arbeitsmarkt, Singlehaushalte und Kleinfamilien).

Eine willkommene und kostengünstige Möglichkeit zur Sicherung von Haus- und Familienarbeit stellen in dieser Situation die ausländischen Migrantinnen dar, die ihre Dienstleistung für die Hausarbeit, Kinder- und Altenbetreuung etc. anbieten.

Die Wissenschaftlerin Helma Lutz hat das „Domestic helper - Phänomen" eingehend untersucht und verschiedene Veröffentlichungen dazu herausgegeben. Sie zitiert Maria Rerrich zu diesem Phänomen: „Damit treffen ihrer (Rerrichs, d. A.) Meinung nach `zwei strukturell bedingte Notlagen unterschiedlicher Gruppen von Frauen´ aufeinander. Rerrich fasst zusammen: `Kurzfristig mag beiden Gruppen damit geholfen werden. Langfristig werden aber auf diese Weise patriarchale Strukturen modernisiert, indem sich neue Muster sozialer Ungleichheit etablieren´" (Lutz 1995, 103). Das heißt: Einerseits findet keine wirkliche Gleichberechtigung statt (Stichwort: Doppelbelastung der Frauen), andererseits werden ausbeuterische Arbeitsverhältnisse für Frauen perpetuiert.

Andere Wissenschaftlerinnen bringen, wie Lutz weiter darstellt, eine positive Interpretation in die Diskussion ein und sprechen von „Nomadinnen der neuen Lebenswelt" (Braidotti), die mit ihren Fähigkeiten, ihrem Mut und ihrem Durchsetzungsvermögen sowie ihrer Flexibilität die neuen Möglichkeiten der Globalisierung im Rahmen internationaler Arbeitsteilung nutzen (ebd., 105).

Dies ist eine Perspektive, die zum einen die besonderen Stärken und Fähigkeiten der Migrantinnen und die Erschließung neuer Handlungsspielräume in den Mittelpunkt stellt, aber zum anderen die individuellen Lebensbiographien in den Hintergrund schiebt und Zwang durch Strukturen außer acht läßt.

Trotz dieser verschiedenen Interpretationsweisen wird deutlich, dass sich hier ein „neues Muster sozialer Ungleichheit" etabliert: neben dem Fortbestand des patriarchalen Verhältnisses zwischen Männern und Frauen entsteht ein hierarchiesiertes Verhältnis zwischen ausländischen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitgeberinnen in den westlichen Industrieländern. Für die Situation dieser Migrantinnen ohne legalen Status, die sich in einer untergeordneten und abhängigen Lage befinden, sollten - nicht nur, aber besonders auch - Frauen als Arbeitgeberinnen, Politikerinnen oder in anderen Zusammenhängen Verantwortung übernehmen. Dahinter steht die Frage, die Audrey Macklin wie folgt formuliert: „Something that feminists really have to think about is the extent to which women in wealthy countries are buying their access to equality on the backs of poor women" (regina 2000, 062).

In diesem Zusammenhang darf jedoch nicht außer acht gelassen werden: Männer setzen ihren patriarchal geprägten Lebensentwurf „auf dem Rücken" der Ehefrauen/Lebenspartnerinnen und der Migrantinnen um. Die Übernahme von Verantwortung für Reproduktions- und Familienarbeit durch Männer bleibt das Ziel im Rahmen einer Gleichberechtigung der Geschlechter.

Gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf

Die Betroffenen befinden sich in illegalen Beschäftigungsverhältnissen, für die auf beiden Seiten - der der ArbeitgeberInnen und der der Arbeitnehmerinnen - eine große Nachfrage existiert. Die Nachfragesituation nach diesen Dienstleistungen trägt entscheidend dazu bei, dass dieser unsichtbare Bereich des Arbeitsmarktes existieren, funktionieren und wachsen kann. Nach volkswirtschaftlichen Schätzungen werden beispielsweise allein in Privathaushalten 5,5 Mrd. DM durch illegalisierte MigrantInnen erwirtschaftet.

In der BRD fehlt insgesamt gesehen ein politisch verantwortlicher Umgang mit den vielen illegalisierten Beschäftigten, die Jahre und Jahrzehnte in der Bundesrepublik leben und arbeiten und wesentlich zum Bruttosozialprodukt der Nationalökonomie beitragen. Die Thematisierung von möglichen Lösungen im Zusammenhang mit Legalisierungsbemühungen ist in Kreisen politisch Verantwortlicher ein Tabu. So hat auch die Zuwanderungskommission „ein ursprünglich diskutiertes Legalisierungsangebot für illegal in Deutschland lebende Menschen ... fallengelassen" (Frankfurter Rundschau 04.07.2001).

Zugleich und aufgrund der Illegalisierung greifen die Menschenrechte für die betroffenen Arbeiter und Arbeiterinnen nicht, wie sie von der ILO (International Labour Organisation) formuliert wurden, oder wie sie in der Menschenrechtscharta der UN festgelegt sind.

FiM e.V. hat in seiner Dokumentation „Die unsichtbaren Perlen" die verschiedenen bereits existierenden internationalen Konventionen und Mindeststandards für ArbeitsmigrantInnen und den Stand ihrer Ratifizierung dargestellt und eine Reihe von Diskussionsvorschlägen und Empfehlungen für mittel- und längerfristig zu ergreifende Maßnahmen auf nationaler Ebene erarbeitet. Drei Bereiche sowie Vorschläge sind im Rahmen einer realitätsnahen und verantwortungsvollen Einwanderungspolitik mit besonderer Dringlichkeit zu diskutieren:

Gesundheit

Der Zugang zu einer medizinischen Mindestversorgung, die die Anonymität der Migrantinnen nicht gefährdet, sollte sichergestellt werden.

Zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus ist ein Fonds einzurichten. Hieraus sollten Migrantinnen ohne Papiere bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit Unterstützung erfahren.

Schulbesuch der Kinder

Der Besuch von Kindergärten und Schulen der Kinder von Migrantinnen muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich sein. Für die MitarbeiterInnen von Kindergärten und Schulen darf es in keinem Fall eine Strafandrohung geben, wenn sie Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus betreuen und unterrichten.

Amnestieregelung und Legalisierung

Es sollte eine Amnestieregelung für diejenigen Arbeitsmigrantinnen, die bereits hier leben, arbeiten und sozial in die Gesellschaft eingebunden sind, eingeführt werden. Einige europäische Nachbarländer wie Italien, Frankreich und Belgien haben bereits solche Regelungen eingeführt, die als Beispiele herangezogen werden können.

Immerhin - die Zuwanderungskommission empfiehlt auf den anderthalb Seiten des 322 Seiten starken Berichtes mit denen sie Bezug auf die Situation von Menschen ohne Papiere in Deutschland nimmt, dass :

„... Personen und Organisationen, die sich aus humanitären Gründen um Illegale kümmern, nicht unter dem Gesichtspunkt des § 92a AuslG -Beihilfe- in Strafverfahren gezogen werden

„... in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz eindeutig klarzustellen (ist, d.A.), dass Schulen und Lehrer nicht verpflichtet sind, den Behörden ausländische Schüler zu melden, die sich illegal in Deutschland aufhalten" (Unabhängige Kommission Zuwanderung 2001, 197f.).

Dies ist ein sehr begrenzter, vager und unzureichender Vorschlag, aber immerhin ein Schritt... . In Anbetracht der wachsenden Probleme werden sich politische EntscheidungsträgerInnen der Herausforderung des existierenden und wachsenden informellen Arbeitsmarktes stellen und Maßnahmen für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der hier tätigen Arbeiterinnen und Arbeiter ergreifen müssen.

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Stand: 29. September 2001, © Asienhaus Essen / Asia House Essen
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