Zur Verurteilung der chinesischen Journalistin Gao Yu zu sieben Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, am 17.04.2015:
"Die heutige Verurteilung der chinesischen Journalistin Gao Yu zu sieben Jahren Haft wegen angeblich 'illegaler Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland' erfüllt mich mit großer Bestürzung. Gao Yu ist nicht nur eine der renommiertesten Journalisten des Landes, sondern leistet seit Jahrzehnten auch einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der chinesischen Zivilgesellschaft.
Das intransparente Verfahren, insbesondere das offenbar erzwungene und dadurch gerichtlich nicht verwertbare Fernsehgeständnis, und das Urteil zeigen schwerwiegende rechtsstaatliche Mängel. Die zunehmende Kriminalisierung und Strafverfolgung von Aktivisten schadet nicht nur der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern auch dem Ansehen Chinas im Ausland.
Ich fordere die chinesische Führung auf, politische Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu stärken und die Erwartungen an die Reformbereitschaft nicht zu enttäuschen. Dazu gehören auch Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten und die Freilassung aller Personen, die wegen der friedlichen Ausübung ihres verfassungsgemäßen Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert sind."