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Länderbericht zu Menschenrechtspraktiken

Osttimors Wahrheitskommission CAVR macht sich stark für Menschenrechte (Foto: Monika Schlicher)

Der alljährliche Bericht des US-Außenministeriums benennt für Timor-Leste folgende Menschenrechtsprobleme: glaubwürdige Berichte über willkürliche Tötungen, Korruption in der Regierung, fehlende Ermittlungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt, Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

Zwar hat die Regierung Schritte unternommen, um Mitglieder und Beamte der Sicherheitsdienste, die übermäßige Gewalt angewendet oder Korruption begangen haben, strafrechtlich zu verfolgen; in der Öffentlichkeit jedoch wird weiterhin Straffreiheit wahrgenommen.

Unversehrtheit der Person

Die Analyse unter dem Gesichtspunkt „Unversehrtheit der Person“ ergab, dass das Gesetz Polizeibeamten bzw. Sicherheitskräfte von körperlicher Gewaltanwendung und den Einsatz von Schusswaffen im Gebrauch einschränkt. Berichten zufolge kam es dennoch zur Anwendung exzessiver Gewalt, zu Misshandlungen und sogar zu willkürliche oder rechtswidrige Tötungen.

Die Bedingungen in Gefängnissen und Haftanstalten entsprachen aufgrund von Überfüllung und mangelnder medizinischer Versorgung nicht internationalen Standards.  

Achtung der bürgerlichen Freiheiten

Die Achtung der bürgerlichen Freiheiten wird etwa bezüglich der Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit gewahrt. Die Verfassung und das Gesetz schreiben vor, dass die Regierung in regelmäßigen, freien und fairen Wahlen zu wählen ist. Die politische Beteiligung von Frauen oder Angehörigen marginalisierter Gruppen wird beispielsweise durch traditionelle Geschlechterrollen eingeschränkt. Doch schreiben Wahlgesetze vor, dass mindestens ein Drittel der Kandidaten auf Parteilisten Frauen sein müssen.

Das Strafgesetzbuch sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor. Die Antikorruptionskommission (CAC) hat die Befugnis, Fälle zur Strafverfolgung weiterzuleiten. Diese Kommission war jedoch stark politischem Druck ausgesetzt.

Fälle von mutmaßlicher Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch wurden häufig nicht untersucht oder strafrechtlich verfolgt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren häusliche Gewaltdelikte nach einfachen Körperverletzungen die am zweithäufigsten angeklagten Straftaten im Strafjustizsystem. Trotz des Verbots von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, werden Frauen etwa in traditionelle Erbschaftssysteme und innerhalb des Berufs diskriminiert.

Rechte von Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmer:innen besitzen das Recht, Gewerkschaften zu gründen, beizutreten und zu streiken. Die Entlassung oder Diskriminierung aufgrund gewerkschaftlicher Tätigkeit ist verboten. Arbeitnehmerorganisationen waren im Allgemeinen unabhängig und arbeiteten ohne Einmischung von Regierung oder Arbeitgeber:innen. Nötigung, Zwangsarbeit und irreführende Einstellungspraktiken sind gesetzlich verboten. Berichten zufolge kam es dennoch zu Zwangsarbeit und Hausknechtschaft in ländlichen Gebieten. Das Gesetz fordert die Gleichbehandlung und Entlohnung aller Arbeitnehmer:innen. Die Diskriminierung von Frauen war jedoch Berichten zufolge in der Staatsanstellung üblich und wurde manchmal nicht angegangen.

Zu dem Bericht über Timor-Leste: 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Timor-Leste

 

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