Im Rahmen dieser Diskussion wurde auch der Entwurf des neuen NGO-Gesetzes diskutiert. In der Diskussion ging es um die strittige Frage nach Regelungen, unter welchen Bedingungen sich ausländische Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen in China niederzulassen können oder Repräsentanzen gründen dürfen. Grundsätzlich wurde „außer wenn es durch den Staatsrat nicht anders bestimmt ist“ festgelegt, dass ausländische Vertreter von Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen keine Repräsentanzen gründen dürfen. Dennoch sollen die legitimen Rechte und Interessen ausländischer NGOs durch Zusatzbestimmungen geschützt werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des NVK Xu Xianming hob hervor, dass ausländische NGOs durch das Gesetz geschützt werden sollten wenn sie sich an nationale Vorschriften hielten. Ausländische NGOs seien verpflichtet, sich mit einem chinesischen Kooperationspartner bei den zuständigen Behörden registrieren lassen und bevor sie tätig werden, unbedingt die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen müssten. Allerdings behält sich die staatliche Behörde oder die zuständige Abteilung für öffentliche Sicherheit im Genehmigungsverfahren vor, zu prüfen, ob der chinesische Kooperationspartner im Einklang mit den nationalen Gesetzen handelt. Auch chinesische Mitarbeiter von ausländischen NGO würden bei Machtmissbrauch oder Pflichtverletzung zur Verantwortung gezogen.