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Konferenz: Zugang zu Recht für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Konzerne

Dienstag, 27. Oktober 2015 13 – 19 Uhr

Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung, FDCL, philippinenbüro e.V.

Unternehmen haben die Verantwortung, Menschenrechte zu achten - sie sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, ihnen vorzubeugen und sie ggf. zu beheben und wieder gutzumachen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land ein Unrecht geschieht, denn die Betroffenen sollten überall  Zugang zu Recht haben. Aktivitäten transnationaler Unternehmen (TNUs) führen weltweit zu Menschenrechtsverletzungen. Während Handels- und Investitionsverträge den Unternehmen weitreichende Rechte für ihre Aktivitäten gewähren, fehlen Opfern ihrer Menschenrechtsverletzungen effektive Zugänge zu verbindlichen Rechtswegen.

Die unternehmerische Verantwortung beruht auf freiwilligen Abhilfe- und Beschwerde-Mechanismen. Allerdings ist es für Unternehmen oft ein Wettbewerbsnachteil, Menschenrechtsstandards freiwillig einzuhalten – insbesondere, wenn die Konkurrenz dies nicht tut.

Deshalb sind Regierungen gefordert, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben, so dass sie für Betroffene auch einklagbar werden. Auch die deutsche Bundesregierung sollte aktiv werden und Abhilfe für Opfer schaffen, die durch Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland Menschenrechtsverletzungen erfahren haben.

Zusammen mit Gästen aus den Philippinen und aus Kolumbien möchten wir unterschiedliche Wege zum Recht und Abhilfemöglichkeiten für Geschädigte hinterfragen. Dabei wollen wir auch unterschiedliche Prozesse auf UN-Ebene sowie die Einführung eines deutschen Unternehmensstrafrechts diskutieren.

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