Die AIIB möchte sich der Vereinbarung der multilateralen Entwicklungsbanken anschließen, die Regeln für verbotene Praktiken (einschließlich Korruption) aufstellt und Kriterien für eine beidseitig anerkannte Ablehnungsentscheidungen für die Vollstreckung von Schuldenentscheidungen (AMEDD) festlegt. In der Richtlinie über verbotene Praktiken legt die AIIB ihre Regeln und Verfahren fest. Die Definition der AIIB ist breiter gefasst als die der fünf führenden multilateralen Entwicklungsbanken (MDB). Die Definitionen und Verfahren bilden die Grundlage für die mögliche Unterzeichnung des AMEDD durch die AIIB.