Am 23. Januar 2020 ordnete der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag an, dass Myanmar die überwiegend muslimische Minderheit der Rohingya vor Völkermord schützen müsse. Demnach werde Myanmar aufgefordert, „vorläufige Maßnahmen“ zu ergreifen und alles daran zu setzen, die Gewalt gegen die im Land verbliebenen Rohingya zu beenden sowie weitere Verbrechen zu verhindern. Der Beschluss der 17 Jurist*innen des höchsten UN-Gerichts unter Vorsitz von Abdulqawi Ahmed Yusuf fiel einstimmig. So muss Myanmar sicherstellen, dass weder das Militär noch andere Sicherheitskräfte oder bewaffnete Gruppen gegen die UN-Völkermordkonvention von 1948 verstoßen. Zudem muss gewährleistet werden, dass keine Beweise vernichtet werden, die Völkermord-Vorwürfe belegen könnten. Vier Monate nach dem Gerichtsentscheid soll Myanmar den Den Haager Richter*innen berichten, welche Maßnahmen es ergriffen hat. Anschließend werden alle sechs Monate weitere Berichte fällig