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Eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen von 1965 und der Folgejahre hat es in Indonesien bislang nicht gegeben. Zwar gibt es Gesetze zum Schutz von Menschenrechten. Zwar hat die »Nationale Menschenrechtskommission« 2012 in einem umfangreichen Bericht festgestellt, dass die Gewalttaten von 1965 Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und dass das Militär für diese verantwortlich ist. Doch der Generalstaatsanwalt, dessen Aufgabe es seitdem gewesen wäre, Ermittlungen einzuleiten, gibt den Bericht immer wieder wegen angeblicher Formfehler zurück.
Deswegen simulieren die Aktivisten und Juristen, koordiniert von der indonesischen Menschenrechtsanwältin Nursyahbani Katjasungkana, mit dem IPT 1965 eine Gerichtsverhandlung. Vorbild ist das »Russell-Tribunal« von 1967, auf dem die USA wegen Kriegsverbrechen in Vietnam angeklagt wurden.
Anett Keller: (K)ein politischer Genozid, Junge Welt 23.11.2015