In Thailand sind 86 Menschen seit 1991 verschwunden. Doch auch in den Jahrzehnten davor wurde die Praxis von verschiedenen Regierungen eingesetzt.
Das Verschwindenlassen zählt zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen und gilt durch eine 2010 in Kraft getretenen UN-Konvention als Verbrechen. Thailand hat zwar diese UN-Konvention im Januar 2012 unterzeichnet, eine Ratifizierung durch eine thailändische Regierung hat seither jedoch nicht stattgefunden. Strafrechtliche Verfahren bei offenen Fällen des Verschwindenlassens werden nur selten eingeleitet, Ermittlungen durch Behörden behindert.
Der neue Blickwechsel von Praphakorn Wongratanawin zeigt die Situation in Thailand auf, gibt einen Rückblick auf die Entstehung der Praxis und berichtet über bekannte Fälle der letzten Jahre.