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Hintergrundinformationen: Menschenrechtsurteil gegen ranghohe Rote Khmer

Die Angeklagten mit ihren Anwälten vor dem Sonderstrafgerichtshof. © courtesy of ECCC

Dass die zwei ranghöchsten überlebenden Verantwortlichen der Roten-Khmer in Phnom Penh am 7. August 2014 nur für einen Teil der ihnen zur Last gelegten Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus den Jahren 1975-79 in Kambodscha verurteilt wurden, sollte nicht leichtfertig als Justizversagen betrachtet werden. Ein Kommentar von Henry Schürmann.

Ein Sonderstrafgerichtshof hat gegen die am Tag des Urteils 88 und 83 Jahre alten Angeklagten Nuon Chea und Khieu Samphan lebenslängliche Haft angeordnet. Vielleicht war es einer der schwerwiegendsten Geburtsfehler des Tribunals, dass es eine kambodschanische Institution mit lediglich internationaler Beteiligung und Mitfinanzierung ist, aber kein internationales Gericht wie etwa der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Dennoch hat es nach einem ersten Urteil 2010 wegen Kriegsverbrechen mit dem jetzigen Schuldspruch einen weiteren Baustein der Hoffnung für Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verletzungen der Genfer Konventionen in die Geschichtsbücher geschrieben.

Autor:inneninformation

Henry Schürmann

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