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Presseschau Myanmar 02. März 2021

Plakat der Protestbewegung (Foto: Henri Myrttinen)

In Myanmar überschlagen sich aktuell die Entwicklungen. Um einen Einblick zu vermitteln, Übersicht zu schaffen und Informationen zu sammeln, stellen wir hier einen Überblick der Nachrichten des Tages zusammen.

Zunächst aber eine längere und tiefergehende Analyse der Heinrich Böll Stiftung.  Sie stellt einen Monat nach dem Putsch die verschiedenen Fraktionen des Konflikts, ihre Ziele und Hintergründe vor und vermittelt einen Überblick der bisherigen Geschehnisse.

In tagesaktuellen Meldungen berichtet Channel News Asia, dass in Kale, im Nordwesten Myanmar, heute scharf geschossen wurde, 3 Demonstrat*innen wurden dabei schwer verletzt

Laut The Irrawaddy hat das Committee Representing Pyidaungsu Hluttaw (CRPH), eine Gruppe der durch den Putsch entmachteten Parlamentarier*innen, vier Personen als amtierende Minister *innen ausgerufen. Diese sollen Funktionen des abgesetzten Parlaments übernehmen. Dabei soll Daw Zin Mar Aung als Außenministerin fungieren, U Lwin Ko Latt soll für das Büro des Präsidenten und eine Einheitsregierung Sorge tragen, während U Tin Tun Naing die wirtschaftliche Ministeraufgaben übernehmen soll. Dr. Zaw Wai Soe, Rektor der University of Medicine 1, soll die sozialen und Gesundheitsbereiche abdecken.
Weiterhin hat das CRPH das State Administrative Council (SAC), also die aktuelle Militärregierung, am Montag als 'terroristische Vereinigung' deklariert. Dies folgte als Reaktion auf die blutige Unterdrückung der Proteste am Sonntag.

Reuters zitiert die Außenminister*innen der ASEAN-Staaten, und zeigt, dass einige die Forderungen nach der Freilassung Suu Kyis und der Würdigung des Willens der myanmarischen Bürger*innen aufgegriffen haben. Der gemeinsame Aufruf fordert aber 'alle Seiten' auf, Gewalt zu vermeiden. Die CRPH vertritt die Position, dass jegliche Interaktion der ASEAN mit dem Regime dieses legitimiere.

In der TAZ wird dies mit O-Tönen aus dem Land und einem Blick auf die UNO eingebettet. Hier wird besonders die Enttäuschung der Aktivist*innen über fehlenden Rückhalt in der internationalen Gemeinschaft hervorgehoben.

Burma News International berichtet, dass sich im Kachin-Staat Proteste gegen ein nach dem Generalstreik eingesetztes Verhandlungsteam formieren, das die Demonstrant*innen als einen Versuch des Militärs sehen, die Proteste auszuhebeln.
In einem weiteren Artikel berichten einige der am 28. Februar im Karen-Staat Verhafteten von physischer Gewalt durch die Sicherheitskräfte.
Im Chin-Staat wurden einige der inhaftierten Minister aus der militärischen Haftanlage entlassen und unter Hausarrest gestellt. Weitere Offizielle und Zivilist*innen werden weiterhin vom Militär festgehalten.

Myanmar Now dokumentiert die Repression von Journalist*innen. Aktuell sind gegen acht Reporter*innen Anklagen wegen ihrer Berichterstattung über die Proteste erhoben worden. Auf welcher Gesetzesbasis diese Anklagen beruhen ist noch unklar, aber ein neuer Gesetzesabschnitt, der das Verbreiten von 'Fake News' verbietet, scheint als Grundlage zu dienen. Sie haben teilweise noch keinen Zugang zu ihren Rechtsvertreter*innen erhalten, was zumindest teilweise mit Sorge um COVID-19 in Gefängnissen begründet wird. Ein besonders eindrückliches Beispiel des harten Vorgehens war die Verhaftung von Aung Kyaw, der seine Verhaftung Montagnacht in einem Livestream festhalten konnte. Im Livestream sind lautes Knallen und Hilferufe zu hören. Aung sagt er sei am Kopf getroffen und bittet um weiter Demonstrationen und Töpfeschlagen.
Seit dem Putsch wurden insgesamt 28 Reporter*innen verhaftet, von denen inzwischen 14 wieder freigelassen wurden.

Die International Commission of Jurists (ICJ) und Human Rights Watch veröffentlichen einen Aufruf an das Militär, in dem sie eine Rücknahme der Gesetzesänderungen und der mit ihnen einhergehenden Beschränkung der Menschenrechte fordern. Seit dem 1. Februar wurden die Rechte auf Privatssphäre und Sicherheit beschnitten und das Strafrecht erweitert, um Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Eine stärkere Überwachung der digitalen Kommunikation, die Verpflichtung Übernachtungsgäste zu melden und Änderungen der Strafprozessordnung sind klare Eingriffe in die Menschenrechte der Bevölkerung. ICJ argumentiert, dass mit diesen Eingriffen kein legitimer und proportionaler Zweck erfüllt wird, sie also völkerrechtlich unzulässig sind.

Zuletzt noch ein Artikel der New York Times vom 1. März 2021, der darlegt, wie die Methoden der Repression sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben. Statt wie in vergangenen Jahrzehnten auschließlich auf Gewalt und Denunziantentum angewiesen zu sein, steht Diktaturen heute das gesamte Arsenal der 'Cybersecurity' zur Verfügung. Von Kameradronen und Telefonüberwachung, bis zu Kommunikationsanalyse in sozialen Netzwerken und staatlicher Spyware sind die Überwachungsmöglichkeiten des Staats dramatisch ausgeweitet worden, häufig durch Produkte 'westlicher' Länder.

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