Nordostindien ist seit siebzig Jahren Schauplatz von postkolonialen Gewaltkonflikten zwischen der indischen Regierung und bewaffneten Gruppen, die das Ziel einer größeren Autonomie oder auch die Unabhängigkeit bestimmter nordostindischer Gebiete verfolgen. Ein Sonderermächtigungsgesetz für Streitkräfte – der Armed Forces Special Power Act (AFSPA) – ist in dieser Region und in Kaschmir seit 1958 in Kraft. Es überträgt den Sicherheitskräften die Befugnis, Menschen auf Verdacht zu erschießen und Verhaftungen ohne Haftbefehle durchzuführen. Das Gesetz gewährt Soldaten auch Straffreiheit von der zivilen Gerichtsbarkeit und setzt in der Verfassung verbriefte Grundrechte dauerhaft außer Kraft.
Wie in ganz Indien ist die auch Zivilgesellschaft im Nordosten des Landes sehr aktiv und wird von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt. Zivilgesellschaftliche Organisationen in Nordostindien und in ganz Indien, die auf strukturelle und akute Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen, sind aber staatlichen Repressalien und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Die Unionsregierung hat mehrere Gesetze zu einer stärkeren Überwachung zivilgesellschaftlicher Akteure verabschiedet. Sie erschweren die Gründung von NGOs und den Zugang von NGOs zu Fördergeldern aus dem Ausland.