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Timor-Leste: Universal Periodic Review-Bericht

Am 01. Februar 2022 wurde der Bericht für den Universal Periodic Review von Timor-Leste offiziell angenommen. Im Prüfverfahren erhielt Timor-Leste 194 Empfehlungen, zu denen es bis Sommer 2022 Stellung beziehen muss.

Prüfverfahren des UPR

Am 27. Januar 2022 wurde Timor-Leste dem Universal Periodic Review (UPR), einem Prüfverfahren in dem der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Menschenrechtslage in den einzelnen UN-Mitgliedstaaten untersucht, unterzogen. Die Prüfung in diesem Verfahren geschieht auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Charta der Vereinten Nationen, sowie weiterer vom geprüften Staat ratifizierter Menschenrechtsabkommen.

Einzelne Arbeitsgruppen der Vereinten Nationen (bspw. UNHCR), aber auch UN-Mitgliedstaaten, sowie Nichtregierungsorganisationen haben im Vorlauf der Prüfung Berichte eingereicht, die einerseits den Fortschritt Timor-Lestes seit der Unterzeichnung des letzten UPR aus dem Jahr 2016 dokumentieren, andererseits aber auch den fehlenden Einsatz zur Umsetzung der Empfehlungen anprangern. Außerdem geben sie weitere Empfehlung, wie das Erreichen der Ziele in Zukunft gelingen kann. 

Mehr zum großen Engagement der Zivilgesellschaft und den Forderungen in diesem Prozess finden Sie hier.

Für die diesjährige Überprüfung von Timor-Leste war eine Troika bestehend aus Malaysia, Malawi und Brasilien zuständig. Diese nahm am 01. Februar 2022 offiziell den Bericht für Timor-Leste an (Videomitschnitt). Zuvor hatten 77 Delegationen der UN-Mitgliedstaaten Stellungnahmen zur Menschenrechtslage in Timor-Leste abgegeben, 9 Staaten hatten weiterführende Fragen eingereicht. Als Resultat des Prüfverfahrens erhielt Timor-Leste 194 Empfehlungen.

Deutschlands Empfehlungen

Deutschland spricht sich für eine Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung aus und empfiehlt, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) zu ratifizieren und in nationales Recht zu übertragen. Zum Themenkomplex Armut und Hunger empfiehlt  Deutschland des Kampfes gegen Unterernährung von Kindern zu verstärken. Des Weiteren spricht sich Deutschland für eine Stärkung der Teilhabe von Frauen aus rruch Erhöhung des Frauenanteils in formellen Arbeitsverhältnissen, sowie eine Verbesserung des Zugangs zu und der Kontrolle über Ressourcen und Vermögenswerte. Auch das Problem der Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt Raum in den 194 Empfehlungen des UPR ein: Deutschland fordert Timor-Leste dazu auf, seine Bemühungen zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt, unter anderem durch eine stärkere Aufklärung, sowie eine Stärkung der Kapazitäten von Polizei und Justiz zur Unterstützung von Überlebenden, fortzuführen.

Weitere Empfehlungen

Weitere Menschenrechtsproblematiken, zu denen Deutschland jedoch keine gesonderten Empfehlungen eingereicht hat, betreffen die Stärkung der Rechte der LGBTQI+ Community; die nachhaltige Entwicklung und den Kampf gegen den Klimawandel in Timor-Leste; das Rechtssystem und insbesondere die Gewährleistung der Meinungsfreiheit; das gezielte Vorgehen gegen Menschenhandel; den Zugang zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, insbesondere in Zeiten der Covid-19 Pandemie; die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung; die Stärkung der Kinderrechte; ein Vorgehen gegen die Kinderehe; sowie den Zugang zu Bildung für alle Kinder.

Transitional Justice

Im UPR-Bericht von 2016 wurde das Thema Transitional Justice oder der Umgang mit gewaltbelasteter Vergangenheit mehrfach aufgeführt, um die Notwendigkeit der Aufarbeitung und strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen während der Besatzungszeit durch Indonesien zu betonen.  

In diesem Jahr hat lediglich Montenegro eine Empfehlung zu diesem Thema eingebracht, in der die vollständige und effektive Umsetzung der Empfehlungen der Versöhnungskommission (CAVR), sowie der Wahrheits- und Freundschaftskommission (CTF) bezüglich des Rechts auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Reparationen der Opfer gefordert wird.

Timor-Leste hat die Verpflichtung sich spätestens bis zum 50. Durchlauf des UPR, im Juni/Juli 2022 klar zu allen 194 Empfehlungen zu positionieren. Am 11. Februar 2022 wird der bisher vorläufige Bericht zum UPR für Timor-Leste noch um die Zusammenfassung des Ablaufs des Prüfverfahrens ergänzt. Bis zum 18. Februar haben dann alle Staaten noch einmal die Möglichkeit Änderungen bezüglich ihrer eigenen Aussagen vorzunehmen. Die Empfehlungen können dann allerdings nicht mehr geändert werden.

Tanja Gref

 

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