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Verantwortung entlang der Lieferkette! - Neue Publikation

Warum verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten notwendig und machbar sind – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten seitens der deutschen Industrie vom AK Rohstoffe, unterstützt von Stiftung Asienhaus und dem philippinenbüro im Asienhaus sowie zahlreichen weiteren Organisationen.

[Das ganze Diskussionspapier findet sich hier]

Rohstoffabbau und Menschenrechtsverletzungen

Der Abbau von und Handel mit Rohstoffen ist immer wieder Ursache für gravierende Menschenrechtsverletzungen, gewaltsame Konflikte und massive Umweltschäden, wie zahlreiche Beispiele aus Afrika, Asien und Lateinamerika zeigen. In der Demokratischen Republik Kongo, Kolumbien und Afghanistan finanziert der Rohstoffhandel Bürgerkriege und schwere Konflikte zwischen bewaffneten Gruppen, in West-Papua (Indonesien) und in Teilen Mindanaos (Philippinen) führt die Durchsetzung des Abbaus zu zunehmender Militarisierung und Destabilisierung ganzer Regionen und in vielen Bergbaugebieten werden Umweltaktivist/innen und Gewerkschafter/innen bedroht oder gar ermordet. Darüber hinaus werden grundlegende Menschenrechte der lokalen Bevölkerungen, wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder sauberes Trinkwasser, kontinuierlich verletzt. Fast ein Drittel der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im globalen Wirtschaftsgeschehen betreffen den extraktiven Sektor, so viel wie in keinem anderen Bereich der Wirtschaft (UNHRC 2008: Corporations and human rights: a survey of the scope and patterns of alleged corporate-related human rights abuse).

Die deutsche Industrie ist zu nahezu 100 Prozent abhängig von den Importen primärer Metalle. Im Jahr 2013 wurden 63,5 Mio. Tonnen an Metallen importiert, die einen Gesamtwert von 41,1 Mrd. Euro besitzen (Deutsche Rohstoffagentur 2014: Deutschland – Rohstoffsituation 2013). Zudem kommen Rohstoffe über Vor- oder Endprodukte ins Land. So ist Deutschland mit 64 Millionen Mobiltelefonen und 15 Millionen Laptops der drittgrößte Importeur dieser Produkte weltweit und der größte in Europa (Global Witness 2015: Statistical snapshot: The EU’s role in the minerals trade). […]

Welche Verantwortung trägt die Industrie?

Am 16. Juni 2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat in seiner Resolution 17/4 die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ einstimmig. Diese fordern Wirtschaftsunternehmen explizit zur globalen Wahrung der Menschenrechte auf. Entsprechend müssen Unternehmen verhindern, durch eigene Tätigkeiten Menschenrechtsverletzungen zu verursachen oder zu diesen beizutragen. Darüber hinaus müssen sich Unternehmen bemühen, „negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen“ (Prinzip 13). Hieraus ist eine Verantwortung im Rahmen der Liefer- oder Wertschöpfungskette abzuleiten, die über die direkten Zulieferer und die eigene Tätigkeit hinausgeht.

Zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien erarbeitet die deutsche Bundesregierung derzeit auf Grundlage eines breiten Konsultationsprozesses mit Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft einen Nationalen Aktionsplan (NAP). Im Rahmen dieses Prozesses überprüft die deutsche Bundesregierung unter anderem auch, inwiefern diese Leitprinzipien Änderungen im deutschen Recht, beispielsweise in Bezug auf eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette, erfordern.

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Das ganze Diskussionspapier findet sich hier

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