Das Anlagevermögen der Stiftung Asienhaus beläuft sich auf etwas über 1 Million Euro.
Mit ihren Anlagen versucht die Stiftung, sich an Kriterien einer nachhaltigen und ethischen Geldanlage zu orientieren. Dies stellt angesichts der gegenwärtigen Zinslage eine große Herausforderung dar, wenn noch Mittel zur Finanzierung der Aktivitäten daraus erwirtschaftet werden sollen.
Die aktuellen Anlagen verteilen sich auf folgende Bereiche:
Rund 35 % sind festverzinsliche Anleihen mit langer Laufzeit im Euro-Raum.
Rund 30 % sind in mehreren Wohnimmobilien-Fonds investiert.
Rund 25 % sind in einem Fairinvestment-Fonds angelegt, der sich auf soziales, umweltgerechtes, öko-effizientes und nachhaltiges Wirtschaften konzentriert.
Rund 9,5 % macht die Beteiligung an einem Mischfonds der Sparkassen speziell für Stiftungen aus.
Oft wird uns die Frage gestellt, wie die Stiftung Asienhaus ihre Aktivitäten und Projekte finanziert. Die Finanzierung stützt sich dabei auf drei Säulen.
Dennoch wären viele Projekte ohne Förderung durch externe Geldgeber nicht möglich. Ihnen möchten wir an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit danken.
Zu nennen sind insbesondere:
Darüber hinaus ist unsere Arbeit durch weitere verschiedene europäische und deutsche öffentliche Mittel (z.B. durch das Auswärtige Amt) sowie anderen Stiftungen und Organisationen gefördert worden. Informationen hierzu finden Sie bei den einzelnen Projekten.
Als Zustifter oder Zustifterin stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.
Der direkte Weg des Zustiftens ist eine nicht zweckgebundenen Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung Asienhaus. Dann werden die Erträge für die Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt. Die Entscheidung über die Verwendung fällen dann die Gremien der Stiftung.
Sie haben eine Projektidee und wollen sicherstellen, dass Ihre Zustiftung nur für diesen Zweck genutzt wird? Wie beim Anke-Reese-Stipendium würde Ihre Zustiftung als Sondervermögen der Stiftung Asienhaus angelegt und die Erträge nur für die von Ihnen vorgesehenen Zwecke verwendet.
Auch wenn eine Zustiftung kein Steuersparmodell ist, denn auch für eine Zustiftung müssen eigene Mittel aufgebracht werden, werden durch Steuervorteile die von Ihnen aufzubringenden Mittel erheblich gesenkt.
Eine ausführliche Beratung durch Ihren Steuerberater ist dennoch sicherlich geboten.
Wir haben Sie neugierig gemacht und möchten gerne mehr zu den Zustiftungsmöglichkeiten wissen? Wir stehen gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit.
Kontakt:
Dr. Monika Schlicher, monika.schlicher(at)asienhaus.de, 0221-716121-11